EU-Roaming Regulierung mit premiumsim.de

Mobil erreichbar sein im Ausland wird immer wichtiger für Reisende jeden Alters. Einerseits möchte man sich erkundigen können, ob es den Lieben zu Hause gut geht. Andererseits möchten die Daheimgebliebenen ab und zu hören, dass die Reiselustigen noch wohlauf sind. Drittens möchte man unterwegs im Notfall agieren können. Und viertens macht es natürlich Spaß, Familie und Freunden in der Heimat tagesaktuelle Bilder als Urlaubsgrüße zukommen zu lassen.

Ab dem 15.06.2017 entfallen die EU-Roaming-Gebühren

 

Doch egal aus welchem Grund kommuniziert wird, bisher fallen Roaming-Kosten an. Glücklicherweise haben sich diese in den vergangenen Jahren deutlich reduziert. Dennoch sind sie weiterhin ein Kostenfaktor im Urlaub. Damit ist jetzt allerdings bald Schluss. Gemäß der EU-Roaming-Verordnung entfallen ab dem 15. Juni 2017 im regulierten EU-Roaming-Tarif im Rahmen der angemessenen Nutzung die Aufschläge auf den Inlandspreis für ausgehende Anrufe, SMS-Versand und Datennutzung im EU-Ausland sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Bis dahin gelten noch die aktuellen Gebühren. Anbieter wie premiumsim.de informieren auf ihren Webseiten über die Entwicklung.

 

Auf der Ferien-Datenautobahn kann man schnell unnötige Euro liegen lassen.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Laut Bundesnetzagentur gibt es noch zwei Ausnahmen, bei denen doch Roaming-Gebühren erhoben werden dürfen. „Die Mobilfunkanbieter können ihren Endkunden weiterhin Roamingaufschläge in Rechnung stellen, sofern diese vom Roaminganbieter, anhand der von der Europäischen Kommission erlassenen Regelungen, festzulegende Grenze (Fair-Use-Grenze) überschreiten. Mit dieser Maßnahme soll zum einen eine missbräuchliche Nutzung und das Dauer-Roaming (beispielsweise der Kauf einer günstigeren SIM-Karte im Ausland und Nutzung dieser SIM-Karte im Inland oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt) unterbunden werden.

Zum anderen können von Mobilfunkbetreibern Aufschläge erhoben werden, wenn diese ihre Kosten zur Bereitstellung regulierter Roamingdienste nachweislich nicht decken können und belegen, dass durch die Bereitstellung von Roamingdiensten zu Inlandspreisen, ihr inländisches Entgeltmodell bedroht ist. Falls ein solcher Nachweis durch einen Mobilfunkanbieter erbracht wurde, können die nationalen Regulierungsbehörden dem entsprechenden Mobilfunkanbieter auf Antrag gestatten, ausnahmsweise zur Kostendeckung entsprechende Roamingaufschläge zunächst über einen Zeitraum von 12 Monaten zu erheben. Pauschale Preiserhöhungen inländischer Preise für Mobilfunkdienste sind nicht Gegenstand eines solchen Verwaltungsverfahrens.“

EU-Roaming-Paket schützt vor der Kostenfalle im Urlaub

Wer ganz sicher gehen möchte, in keine Kostenfalle zu laufen, kann auf Handytarife zurückgreifen, die ein EU-Roaming-Paket enthalten. premiumsim.de bietet dieses Paket bereits ab dem Basistarif zu 9,99 EUR pro Monat an. Aus 43 Ländern kann man dann getrost nach Deutschland telefonieren und auch munter innerhalb des Aufenthaltslandes losplappern. Außerdem lassen sich mit einem Gigabyte Datenvolumen tolle Urlaubserinnerungen mit den neidischen Heimaturlaubern teilen.

 

VG Wort

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